Ehrenordnung des SV Warnemünde e.V.
§ 1
Der SV Warnemünde verleiht in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport
a) die Ehrennadel
b) die Ehrenmitgliedschaft
c) das Amt des Ehrenvorsitzenden
§ 2
Ehrennadel in Bronze: Voraussetzung für die Verleihung ist in der Regel eine 10-jährige Mitgliedschaft
Ehrennadel in Silber: Voraussetzung für die Verleihung ist die Ehrennadel in Bronze und eine 15-jährige Mitgliedschaft
Ehrennadel in Gold: Voraussetzung für die Verleihung ist die Ehrennadel in Silber und eine 20-jährige Mitgliedschaft
Die Ehrennadel kann ohne diese Voraussetzungen an Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.
§ 3
Antragsberechtigt sind die Organe und Gemien des Vereins. Ehrungen sind spätestens 2 Monate vor dem beabsichtigten Ehrungstermin in der Geschäftsstelle des SV Warnemünde einzureichen.
§ 4
Über die Verleihung entscheidet der Vereinsvorstand.
§ 5
Personen, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 6
Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit um den Verein verdient gemacht haben, können zum Ehrenvorsitzenden können zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
SV Warnemünde e.V.
Abteilung Leichtathletik
Sportplatz, Parkstr. 45
18119 Warnemünde